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Probleme mit dem Führerschein ?
Wie Sie Ihre Fahrerlaubnis zurückbekommen und auf Dauer behalten Sie sind bei richtig, wenn Sie Ihren Führerschein zurückbekommen und auf Dauer behalten wollen
Gehören Sie zu den Verkehrsteilnehmern - pro Jahr sind es mehr als 150.000 - die ihren Führerschein nach einer Alkoholfahrt oder wegen zu vieler Punkte abgeben mussten und jetzt nicht so recht wissen, was zu tun ist?
Es genügt in der Regel nicht, einfach auf den Ablauf der Sperrfrist zu warten. Für viele gibt es ein böses Erwachen, wenn sie dann erneut die Fahrerlaubnis beantragen. Um kostspielige und unnötige Enttäuschungen zu vermeiden, fangen Sie am Besten sofort an, sich mit folgenden Fragen zu beschäftigen:
- Wie rehabilitiere ich mich als Kraftfahrer?
- Wie schaffe ich die Garantie, nicht mehr gegen Verkehrsvorschriften zu verstoßen und künftig sicher am Straßenverkehr teilzunehmen?
Manche Verkehrsrichter honorieren die selbstkritische Auseinandersetzung schon in der Hauptverhandlung und verhängen eine kürzere Sperrfrist.
Kraftfahrer, die bei ihrer ersten Trunkenheitsfahrt eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von mehr als 1,6 Promille hatten oder mehrmals unter Alkoholeinfluss gefahren sind, kommen an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) nicht vorbei, sind jedoch meist völlig unzureichend darauf vorbereitet, was beim “Idiotentest” von ihnen erwartet wird. Die Durchfallquoten sind deshalb hoch. In bis zu 70 % der Fälle - je nach Untersuchungsstelle - konnte der Gutachter künftige Verkehrsauffäligkeiten nicht ausschließen.
Nur wer die Sperrfrist konsequent nutzt, hat die Chance, Einstellung und Verhalten, wie von ihm gefordert, zu verändern. Kurz vor einer MPU ist das in der Regel nicht mehr möglich.
Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich so bald wie möglich als Kraftfahrer zu rehabilitieren,
- um die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist zurückzubekommen
- und vor allem, um sie auf Dauer zu behalten.
bringt Sie wieder auf “Führerschein-Kurs”.
Mit wem Sie es zu tun haben Bei arbeiten Diplompsychologen mit langjähriger verkehrspsycholo gischer und psychotherapeutischer Erfahrung. Wir sind als Fachteam des Berufsverbandes Deutscher Psychologen (BDP) registriert und sichern durch regelmäßige Fortbildung die Qualität unserer Arbeit. Zur Zeit sind wir in den Standorten Hamburg, Nordhorn, Osnabrück, Rheine und Bad Salzuflen für Sie erreichbar.
Das Behandlungsangebot in der Übersicht (Weitere Hinweise finden Sie unter "Behandlungskonzept")
Das “Modell Bielefeld 1985” von W. Redmann (†) wurde von weiterentwickelt und besteht heute aus folgenden Bausteinen:
- Erstgespräch
Auf der Grundlage Ihrer Verkehrsbiografie und schon vorliegender Akten (Gutachten, Gerichtsbeschlüsse u.ä.) erarbeiten wir eine Analyse Ihres bisherigen Verhaltens als Kraftfahrer und leiten daraus gemeinsam eine klare Zielsetzung für die weitere Behandlung ab.
- Grundkurs Alkohol und Fahren
Für Ratsuchende mit Alkoholauffälligkeiten hat
Sie setzen sich mit dem Thema “Alkohol und Fahren” auseinander und entwickeln ein Konzept für Ihre künftige Bewährung im Straßenverkehr. Sie erfahren, nach welchen Maßstäben der Gutachter Sie beurteilen muss und prüfen erst einmal selber, ob Sie diesen Anforderungen schon gerecht werden.
Zum Abschluss des Kurses wird Ihre Mitarbeit durch eine Teilnahmebescheinigung dokumentiert.
- Verkehrstherapie
ein fünf Doppelstunden umfassendes Programm entwickelt, das individuell durchgeführt wird.Wenn die Teilnahme an einem Kurs allein nicht aussreicht, um Eignungsmängel zu beheben, ist eine individuelle Verkehrstherapie angezeigt. In der Regel stellt sich schon im Erstgespräch heraus, ob und in welchem Umfang diese Maßnahme notwendig erscheint.
- Beratung und Behandlung bei Drogen
Aufgrund der verkehrsrechtlichen und verkehrspsychologischen Besonderheit dieses Problembereichs lesen Sie bitte die Hinweise unter "Drogen".
- Beratung und Behandlung für Punktesünder
Seit dem 01.01.1999 sieht der Gesetzgeber für Kraftfahrer mit einem Punktekonto von 14-17 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg die Möglichkeit vor, sich an einem anerkannten verkehrspsychologischen Berater zu wenden und durch Teilnahme an einer Einzelberatung 2 Punkte abzubauen. Die Beratung umfasst einschließlich Vor- und Nachbereitungszeit vier Stunden.
Weitere Hinweise finden Sie unter "Punkte in Flensburg".
Seit dem 01.01.1999 besitzen alle Mitglieder von die Anerkennung zur Durchführung solcher verkehrspsychologischen Beratungen gemäß § 71 der Fahrerlaubnisverordnung (FEV).
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